Heimatrecht
Nach 10jährigem ununterbrochenen Aufenthalt im Gemeindegebiet Riedau konnte laut Gemeinderatsbeschluss vom 4. Mai 1920 das Heimatrecht erlangt werden. Es wurde ein Heimatschein ausgestellt.
Nach 10jährigem ununterbrochenen Aufenthalt im Gemeindegebiet Riedau konnte laut Gemeinderatsbeschluss vom 4. Mai 1920 das Heimatrecht erlangt werden. Es wurde ein Heimatschein ausgestellt.