Bayernzeit

Bayernzeit (6. - 12. Jahrhundert)

In der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts kam es zur Entstehung des Bayernstammes. Der erste namentlich bekannte bayerische König aus dem Geschlecht der Agilofinger ist kurz nach der Mitte des 6. Jahrhunderts bezeugt.

Interessante Einblicke in Ständeordnung sowie in das Rechts- und Alltagsleben der bayerischen Gesellschaft bietet das Gesetzbuch der Bayern (Lex Baiuvariorum). Es behandelt u.a. die Rechtsstellung des Klerus bzw. der Kirche, des Herzogs, fünf hervorragender Adelsgeschlechter sowie der "Liberi" (Freien), der Freigelassenen und der "Servi" (Knechte).

Unter Herzog Tassilo III. (748 - 788) kam es zu Spannungen mit den Karolingern. Karl der Große klagte Tassilo des Hochverrates an und verurteilte ihn zum Tode. Dieses Urteil wurde später in Klosterhaft umgewandelt. Damit war das Schicksal der Agilofinger besiegelt. Das Herzogtum Bayern wurde eine Provinz des fränkischen Reichs; somit war der gesamte herzogliche Besitz zwischen Inn und Enns an Karl den Großen gefallen.